Ihre
wiedergewonnene
Lebensfreude

wird nicht durch
wenig sinnvolle
Behandlungskosten
wieder verschwinden.

Im Gegenteil.
Auch in diesem Punkt
gibt es Grund zur Freude.

Die Kostenaufstellung
erfolgt spezifiziert nach der
Gebührenordnung für Heilpraktiker
(GebüH)